Weitere Informationen finden Sie unter Verbote und Beschränkungen. Andere Waren zu Ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken können mehrwertsteuer- und zollfrei eingeführt werden, sofern Sie die Fragen der zwei Schritte im nachfolgenden Schema mit „Nein" beantworten können: Hinweise: Die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten und als Norwegen sowie von Pflanzen (inkl. Für Fragen zur Quarantänepflicht aus bestimmten Gebieten wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Gesundheit. Zölle werden jedoch nur auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff erhoben. Dies unterteilt nach Einfuhr in die Schweiz, Ausfuhr und Durchfuhr. Die Informationen sind aufgeteilt nach Ein-, Aus- und Durchfuhr. 18.50), Befreiungen, Vergünstigungen, Zollpräferenzen und Ausfuhrbeiträge, Strassenabgaben, Fahrzeuge, Fahrzeugführende, Reisedokumente, Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen, Übersiedlung, Studium, Feriendomizil, Heirat und Erbschaft, Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen. Die Zentrale beantwortet allgemeine Fragen von Privaten und Firmen. Falls Sie eine andere Frage zum Zoll haben, kontaktieren Sie unsere Auskunftszentrale. Bei Fragen zu Besuchen in der Schweiz oder Einreisebestimmungen generell, wenden Sie sich bitte an das Staatssekretariat für Migration. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Waren (z.B. https://www.ezv.admin.ch/content/ezv/de/home/information-private.html, EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDI: Eidgenössisches Department des Innern, EJPD: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartment, VBS: Eidgenössisches Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, WBF: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, UVEK: Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, SIF: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, BIT: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, ISB: Informatiksteuerungsorgan des Bundes, FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Reisen und Einkaufen, Freimengen und Wertfreigrenze, Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen, Übersiedlung, Studium, Feriendomizil, Heirat und Erbschaft, Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen, Befreiungen, Vergünstigungen, Zollpräferenzen und Ausfuhrbeiträge, Strassenabgaben, Fahrzeuge, Fahrzeugführende, Reisedokumente. Mehr.

Sie ist besser lesbar und zum Drucken geeignet. Ausführlichere Informationen sowie die tolerierten Ausnahmen finden Sie hier: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen.html. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll? Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Weitere Informationen zur Wertfreigrenze 300.- und zu den Freimengen . In dieser Rubrik erfahren Sie alles darüber, wie Sie private Waren bei uns anmelden können.

Bargeld, Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kulturgüter, gefälschte Markenprodukte und Medikamente. Dazu gehören u.a.

Waren aus dem Ausland bestellen, Umzug in die Schweiz, Grenzshopping, Einfuhr eines Fahrzeuges usw. Weitere Informationen, die Sie bei der Einreise in die Schweiz beachten müssen, finden Sie unter den folgenden Links: Zoll Info - Ihr Weg durch den Schweizer Zoll (Form. In dieser Rubrik zeigen wir die Zuständigkeiten und die möglichen Kosten auf, die für Sie entstehen können. Bei Privaten handelt es sich um Personen, die für den eigenen Gebrauch Waren über die Schweizer Zollgrenze führen. in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben; im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Die Waren werden entweder im eigenen Privathaushalt verwendet oder verschenkt. Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.

Häufige Fragen - Bestimmungen Reiseverkehr, Neue Bestimmungen im Reiseverkehr ab 1.7.2014. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie folgende Waren abgabenfrei einführen: Persönliche Gebrauchsgegenstände

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